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§57a-Pickerl

Die Begutachtung nach §57a ist die wichtigste gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen in Österreich. Ablauf und Umfang der Begutachtung sind genau festgelegt und umfassen eine gründliche Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung aller relevanten Fahrzeugkomponenten. Zur §57a-Überprüfung bringen Sie bitte den Zulassungsschein mit. Im Zuge der Begutachtung werden folgende „Prüfelemente“ kontrolliert: Ausrüstung (Warndreieck, Verbandszeug), Beleuchtungs- und Warneinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Fahrwerk, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Motor und Bremsen.

Begutachtung in Werkstätten

Die §57a-Begutachtung darf ausschließlich in eigens dafür autorisierten Einrichtungen und Werkstätten durchgeführt werden, die über zur Begutachtung der jeweiligen Fahrzeugkategorien vorgesehene Einrichtungen verfügen. Unsere Mitarbeiter haben eine entsprechende Schulung absolviert und erfüllen somit die gesetzlich geforderten Voraussetzungen, um Ihre Pickerlüberprüfung durchzuführen.

Wir führen § 57a Begutachtungen für folgende KFZ durch:

  • PKW und LKW bis 3.500kg höchstzulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen historische Fahrzeuge)
  • Motorrad
  • Anhänger ungebremst bis 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht